Es geht abwärts mit dem EU-Parlament. Dieses hat in einer Resolution vom 12. September 2017  die Verweigerung des „Rechts“ auf Abtreibung als „Form von Gewalt gegen Frauen und Mädchen“ gebrandmarkt. Strafbare Gewalt erleiden also nicht mehr die Kinder, die abgetrieben werden, sondern die Mütter, wenn sie ihre ungeborenen, in jeder Hinsicht unschuldigen Kinder nicht ungehindert töten lassen dürfen. Damit wird der Rechtstaat auf den Kopf gestellt.

Nach wie vor ist in der Schweiz ist die Abtreibung prinzipiell strafbar, in Deutschland ist sie rechtswidrig. Allerdings gibt es in beiden Ländern zahlreiche Ausnahmen, die bereits einen Widerspruch zur Gleichbehandlung aller Menschen vor dem Gesetz darstellen.

Das einer das Lebensrecht des anderen respektiert, ist die Grundlage jedes menschlichen Zusammenlebens, die Grundlage jeder Rechtstaatlichkeit. Das EU-Parlament stellt diese Grundlage nun in einer neuen Resolution auf den Kopf. Darin wird „nachdrücklich bekräftigt“, „dass die Verweigerung sexueller und reproduktiver Gesundheit und damit verbundener Rechte und Dienstleistungen, einschliesslich des sicheren und legalen Schwangerschaftsabbruchs, eine Form von Gewalt gegen Frauen und Mädchen darstellt.“ Das EU-Parlament hat zwar keine Befugnis, in dieser Frage direkt in die Gesetzgebung der Mitgliedländer einzugreifen. Doch das Zeichen, das damit gesetzt, und der Druck, der so aufgebaut wird, sind verheerend. Von der Abtreibung als Ausnahmeregelung, die uns die sogenannte Fristen-„Lösung“ beschert hat, geht nun die EU dazu über, die Tötung Ungeborener zum Recht zu erklären.

Wo soll diese neue Gesetzes-„Logik“ noch hinführen? Was passiert mit denen, die Mütter (z.B. durch lebensbejahende Beratungsangebote) davon abzuhalten versuchen, ihrem Kind Gewalt anzutun? Ist das erschreckende Signal aus Strassburg bereits ein erster Schritt in Richtung Kriminalisierung der Lebensrechtsbewegung in der EU?