Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der UNO von 1948 spricht von der „allen Mitgliedern der menschlichen Familie innewohnenden Würde“. Verfechter des assistierten Suizids und der Euthanasie – welche ihre Forderungen zu Menschenrechten erklären – verwerfen allerdings diesen Würdebegriff, der untrennbar mit dem Menschsein gegeben ist. Sie sehen die Würde einzig in der absolut gesetzten autonomen Selbstbestimmung des Individuums. Damit aber werde, wie der Freiburger Philosoph Bernard N. Schumacher im Herbst 2017 in der Ärztezeitschrift „Acta Medica Catholica Helvetica“ kritisierte, die Menschenwürde vom Erhalt dieser Autonomie abhängig gemacht und relativiert: Einem kranken Menschen, der nicht mehr „Herr seiner selbst“ ist, käme keine Würde mehr zu. Auch dürfte nach dieser Vorstellung jeder Mensch mit seinem Leben machen, was ihm gerade beliebe, solange er nicht mit der Freiheit eines anderen in Konflikt gerate. „Doch verschwindet auch diese Grenze, die der andere meiner Autonomie setzt, wenn die beteiligten Personen einvernehmlich handeln. Folglich ist ethisch betrachtet alles erlaubt.“ Schumacher erinnert daran, dass die Würde des Menschen an der objektiven Tatsache des Menschseins, und nicht an subjektiven Befindlichkeiten festgemacht werden kann und muss. Ansonsten wären die Menschenrechte rein konventioneller Art und der Veränderung unterworfen. Dem Recht des Stärkeren und der Willkür wären Tür und Tor geöffnet.