Das Forum Demokratie und Menschenrechte hat im Oktober fünf Podien zur Selbstbestimmungsinitiative organisiert. Ziel war es, der Frage auf den Grund zu gehen, inwiefern Selbstbestimmung, direkte Demokratie und Menschenrechte zusammengehören. Erstaunlicherweise wurden bei vertiefter Diskussion die Gegensätze immer kleiner. Denn: Demokratie und Menschenrechte gehören historisch zusammen, bedingen und stärken sich gegenseitig.

Gastbeitrag von Urs Vögeli

Somit wurde auch die Angstmacherei der Gegner der Initiative mehr und mehr entlarvt. Weder steht das Völkerrecht, noch stehen die Menschenrechte zur Debatte. Weder müssen die zahlreichen wichtigen Handelsverträge, noch muss die Europäische Menschenrechtskonvention EMRK gekündigt werden bei einer Annahme der Initiative. Rechtsprofessor Glaser gab Entwarnung: „Die Angst davor, dass nach Annahme der Initiative die EMRK gekündet werden müsste, ist übertrieben.“

Umkehrt wurde aber deutlich, um was es bei der Initiative geht: beispielsweise gemäss Prof. Dr. Martin Schubarth (ehem. Bundesgerichtspräsident SP) um eine nicht voraussehbare und massive Weiterentwicklung der Menschenrechte über den ursprünglichen Gehalt hinaus. Es gehe dabei nicht um die EMRK, sondern um das, was der Strassburger Gerichtshof in den letzten Jahrzehnten eigenmächtig daraus gemacht habe.

Ebenfalls erwähnt wurde, dass heute in der Schweiz die Regulierungsflut, die immer mehr Lebensbereiche tangiert, massgeblich durch internationales Recht getrieben ist. So wurde in diesem Zusammenhang auch der UNO-Migrationspakt diskutiert. Dieser zeige genau, wie das sogenannte „Softlaw“ von fernen Beamten entwickelt und dann ohne Mitsprache des Volkes eingeführt werde.

Die Initiative fordert nun, dass unsere direktdemokratische Bundesverfassung die oberste Rechtsquelle darstellt. Dass dies von rechtswissenschaftlicher Perspektive bestätigt wird, kam bei den Diskussionen klar heraus. Auch dass diese Rangordnung eigentlich etwas selbstverständliches und in anderen Staaten ebenfalls üblich ist. Die Selbstbestimmung schliesse auch die Menschenrechte nicht aus. Durch die Initiative werden die Bundesverfassung und die direkte Demokratie gestärkt – dies als Schranke gegenüber der heute unkontrollierten Internationalisierung des Rechts und der Politik. Und das schützt letzten Ende auch unsere Menschenrechte.

Urs Vögeli ist Politikwissenschaftler. Mehr von ihm zum Thema und den erwähnten Veranstaltungen unter: www.demokratieundmenschenrechte.ch