Einem muslimischen Paar aus Lausanne wurde am 17. August 2018 die Einbürgerung und damit die Schweizer Staatsbürgerschaft verweigert, weil sie den Handschlag mit Angehörigen des anderen Geschlechts beim Einbürgerungsgespräch aus religiösen Gründen verweigerten. Den Behörden zufolge mangelt es dem Mann und der Frau an Respekt für Gleichberechtigung. Aus welchem Land das Ehepaar stammt, wurde nicht mitgeteilt. Der Mann und die Frau haben laut Tagesanzeiger vom 18. August 2018 nun 30 Tage Zeit, Berufung gegen die Entscheidung der Stadt Lausanne einzulegen.

Die kantonalen und eidgenössischen Gesetze schreiben vor, dass Einbürgerungswillige gut integriert sein, Verbundenheit mit der Schweiz und deren Institutionen zeigen und die Rechtsordnung respektieren müssen. Die Einbürgerungskommission sei nach einem Gespräch mit dem Ehepaar zu dem Schluss gekommen, dass es nicht ausreichend integriert sei. Lausannes Vizebürgermeister Pierre-Antoine Hildbrand, der der Kommission angehörte, zeigte sich „sehr zufrieden“ mit der Ablehnung des Einbürgerungsantrags.

Auch Nachbarland Frankreich verweigerte vor kurzem einer algerischen Muslimin die Einbürgerung. Das Urteil wurde am 19. April 2018 vom höchsten französischen Verwaltungsgericht gefällt. Bereits im Juni 2016 sollte die mit einem Franzosen verheiratete Muslimin eingebürgert werden. Doch selbst am Tag ihrer Einbürgerung im Departement Isère hatte sie sich ausdrücklich geweigert, dem zuständigen Beamten und einem Lokalpolitiker bei der Zeremonie die Hand zu geben. Ihre Weigerung begründete sie mit ihrer Religion. Die Regierung genehmigte ihr deswegen die französische Staatsbürgerschaft nicht. Dagegen war die Frau vor Gericht gegangen und hat nun vor der höchsten französischen Gerichtsinstanz verloren.

Zum Thema Handschlag zwischen Mann und Frau im Islam hat Zukunft CH ein Infoblatt erstellt: „Handschlag im Islam: erlaubt oder verboten?“ Download unter: www.zukunft-ch.ch/publikationen/download/