Die Diskussion in Europa um den Handschlag geht weiter. Im schwedischen Uppsala entschied das Arbeitsgericht in einem Prozess um einen verweigerten Handschlag zugunsten der Muslimin Farah Alhajeh und sprach ihr Entschädigung zu. Das berichtete das schwedische Online-Portal „SVT NYHETER“ am 15. August 2018.

Bei einem Bewerbungsgespräch vor zwei Jahren verweigerte die 24-jährige Alhajeh ihrem potentiellen Arbeitgeber den Handschlag, woraufhin dieser das Gespräch vorzeitig beendete. Alhajeh begründete dies mit ihrem Glauben. Die junge Muslimin fühlte sich deswegen ungerecht behandelt und klagte. Das Gericht begründet das Urteil damit, dass die Europäische Konvention für Menschenrechte die Weigerung der Frau, einer Person anderen Geschlechts die Hand zu schütteln, ein religiöser Akt sei, der durch Artikel 9 geschützt sei. Das Unternehmen muss nun eine Entschädigung von 40’000 Kronen bezahlen.

In der Schweiz ging kürzlich ein Fall ganz anders aus. Hier wurde einem muslimischen Paar aus Lausanne am 17. August 2018 die Einbürgerung verweigert, weil sie den Handschlag beim Einbürgerungsgespräch verweigert hatten. Den Behörden zufolge mangele es dem Mann und der Frau an Respekt für Gleichberechtigung.

Auch Frankreich verweigerte im April einer algerischen Muslimin aus demselben Grund die Einbürgerung. Das Urteil wurde am 19. April 2018 vom höchsten französischen Verwaltungsgericht gefällt.