Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte EGMR in Strassburg/Frankreich hat am 9. Juni 2016 entschieden, dass es kein „Menschrecht“ auf eine gleichgeschlechtliche Ehe gibt. Familienschützer begrüssten dies als „historisches Urteil“, schreibt Livenet.ch, von Medien werde das Urteil aber weitgehend verschwiegen.

„Das wichtigste Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte seit vielen Jahren“ nennt Andreas Unterberger, ehemaliger Chefredakteur der österreichischen Tageszeitungen Die Presse und Wiener Zeitung, das Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR). Dennoch werde es von den Medien verschwiegen. „Aus Dummheit oder Absicht?“, fragt Unterberger. „Das Urteil ist jedenfalls historisch.“

Der EGMR hatte sich mit dem Fall der beiden französischen Homosexuellen Stéphane Chapin und Bertrand Charpentier zu befassen. Mit seinem Urteil hob der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte die „Ehe“ der beiden Franzosen auf, die der Grünen-Politiker Noël Mamère 2004 als Bürgermeister von Bègle/Frankreich vollzogen hatte. Diese Inszenierung wurde laut Livenet.ch allgemein als politische Provokation wahrgenommen, weil sowohl die „Ehemänner“ als auch der Grünen-Bürgermeister wissentlich gegen die Rechtslage verstossen hätten.

Chapin und Charpentier wollten ihre „Eheschliessung“ in das französische Personalregister eintragen lassen und zogen dafür vor Gericht und durch alle Instanzen, bis sie schliesslich vor dem Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte endeten. Weiter geht es nicht mehr. An den französischen Gerichten hatten sie Unrecht bekommen; ihre „Eheschliessung“ war annuliert worden, was nun vom EGMR bestätigt wurde. Der EGMR urteilte, dass das Paar mit der Annullierung der Ehe weder wegen seiner sexuellen Orientierung diskriminiert wurde, noch damit gegen das Recht auf Eheschliessung oder der Achtung des Privat- und Familienlebens verstossen wurde.

 

Bisherige Rechtsprechung bestätigt

Der EGMR wies darauf hin, dass die Europäische Menschenrechtskonvention „das traditionelle Konzept der Ehe verankert, nämlich die Lebensgemeinschaft von einem Mann und einer Frau“. Das Gericht bestätigte, dass die einzelnen Länder frei darin bleiben sollen, die Ehe für andere Formen des Zusammenlebens als die heterosexuelle Partnerschaft zu öffnen oder nicht. Wenn einzelne europäische Länder die Ehe für homosexuelle Paare öffneten, seien andere nicht in gleicher Weise dazu verpflichtet. Bereits 2010 hatte der Gerichtshof eine ähnliche Klage aus Österreich abgewiesen.

Mit der Entscheidung des EGMR werde der Argumentation, dass es ein Menschenrecht auf die homosexuelle Ehe gebe, der juristische Boden entzogen, so Livenet.ch. Die Entscheidung des EGMR erfolgte einstimmig, was auf längere Zeit eine Änderung seiner Position unwahrscheinlich mache.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte ist Teil der 1953 in Kraft getretenen Europäischen Menschenrechtskonvention. Er ist älter als die EWG (1957), die EG (1993) und die EU (2007) und hat mit diesen wirtschaftlichen und politischen Institutionen nichts zu tun.

Der Europäischen Menschenrechtskonvention sind alle 47 Mitglieder des Europarats beigetreten, so auch die Schweiz. „Daher unterstehen mit Ausnahme von Weissrussland und dem Vatikanstaat sämtliche international anerkannten europäischen Staaten einschliesslich Russlands, der Türkei, Zyperns und der drei Kaukasusrepubliken Armenien, Aserbaidschan und Georgien der Jurisdiktion des EGMR. Jeder kann mit der Behauptung, von einem dieser Staaten in einem Recht aus der Konvention verletzt worden zu sein, den EGMR anrufen“, so Wikipedia.

Quelle: APD