Die Eidgenössisch-Demokratische Union  äusserte sich im Rahmen der Vernehmlassung zu steuerlichen Abzügen für Kinderdrittbetreuungskosten. Sie weist darauf hin, dass der Bundesrat beim Konzept zur Förderung der Fachkräfterekrutierung die im „Übereinkommen über die Rechte des Kindes“ verbrieften Kindesrechte zu Unrecht vorlässt. Die steuerliche Förderung der Kinderdrittbetreuung muss im Lichte der Rechte der Kinder neu beurteilt werden.

Die EDU anerkennt die vielseitigen staatlichen Bemühungen, Rahmenbedingungen für die Wirtschaft so zu gestalten, dass in der Schweiz gute Erwerbsmöglichkeiten bestehen und Fachkräfte gefördert werden. Die EDU sieht in Fachkräften ebenfalls ein wichtiges Element für eine gesunde Volkswirtschaft und damit die soziale Wohlfahrt der Bevölkerung. Sie macht aber auf einen vernachlässigten Aspekt der Politik zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf aufmerksam. Wie der erläuternde Bericht zur Vernehmlassung zeigt, wird die Frage des Kinderdrittbetreuungsabzuges einzig aus der Sicht der Wirtschaftsförderung betrachtet. Mit keinem Wort wird in diesem Bericht die Frage behandelt, welches die Folgen für die Kinder sein könnten. Damit handelt der Bundesrat direkt gegen das seit dem 26. März 1997 in Kraft stehende „Übereinkommen über die Rechte des Kindes“. Dort heisst es in Art. 3, Abs. 1: „Bei allen Massnahmen, die Kinder betreffen, gleichviel ob sie von öffentlichen oder privaten Einrichtungen der sozialen Fürsorge, Gerichten, Verwaltungsbehörden oder Gesetzgebungsorganen getroffen werden, ist das Wohl des Kindes ein Gesichtspunkt, der vorrangig zu berücksichtigen ist.“

Gemäss Art. 7, Abs. 1 desselben Übereinkommens hat das Kind „soweit möglich das Recht, seine Eltern zu kennen und von ihnen betreut zu werden“. Das Kind hat also ein verbrieftes Recht auf elterliche Betreuung, ausser wenn zwingende Umstände diese Betreuung verunmöglichen. In der hier zur Debatte stehenden Vorlage geht es aber nicht um zwingende Umstände, sondern um Fachkräfte-Rekrutierung für die Wirtschaft.

Diesen von der Bundesversammlung am 13. Dezember 1996 beschlossenen Kindesrechten ist also Rechnung zu tragen – und zum Durchbruch zu verhelfen.

Indem der Bundesrat im erläuternden Bericht ein Steuersystem, das die familieninterne Kinderbetreuung unterstützt, als „steuerliche Fehlanreize“ bezeichnet, widerspricht er direkt dem „Übereinkommen über die Rechte des Kindes“. Der Bundesrat erlaubt sich mit dem Wort „Fehlanreiz“ ein unzulässiges Urteil. Die Präambel der bereits zitierten Übereinkunft deklariert die „Familie als Grundeinheit der Gesellschaft und natürlicher Umgebung für das Wachsen und Gedeihen aller ihrer Mitglieder, insbesondere der Kinder“. Das Kind soll gemäss dieser Präambel „zur vollen und harmonischen Entfaltung seiner Persönlichkeit in einer Familie“ aufwachsen. In diesem Sinne setzen sich Bund und Kantone gemäss Bundesverfassung (Art. 41 Abs. 1 al. c BV) dafür ein, dass „Familien als Gemeinschaften von Erwachsenen und Kindern geschützt und gefördert werden“.

Die zusätzliche steuerliche Förderung der Kinderdrittbetreuung widerspricht also auch direkt diesem Verfassungsartikel, welcher die Familie als „Gemeinschaft“, und nicht die Einzelpersonen als Wirtschaftsfaktoren betrachtet.

Um es mit dem renommierten dänischen Familientherapeuten Jesper Juul zu sagen: „Wenn es um den Diskurs in Sachen Fremdbetreuung geht, sollte man zumindest klarstellen, dass die Kinder den Eltern gehören.“ (Zitat aus „Die Zeit“)

Angesichts der belegten massiv gestiegenen psychischen und gesundheitlichen Probleme z.B. der ersten Kita-Generation im „Kita-Vorzeigeland“ Schweden (siehe die Veröffentlichungen der schwedischen Neurobiologin und Professorin an der Universität Göteborg, Annica Dahlström), scheinen der EDU kritische Anfragen an den Sinn einer einseitigen Kita-Erziehungswelt berechtigt. Solche Spätfolgen hat der Bundesrat nicht in seine volkswirtschaftlichen Überlegungen der Vorlage mit einbezogen.

Mit dieser familienentfremdenden Wirtschaftsförderung untergräbt der Bundesrat auch seine eigenen Bemühungen um eine gute Volksgesundheit. Durch zu grosse familiäre Belastungen wegen dem staatlich geförderten gesellschaftlichen Druck, die Priorität auf das Engagement für die Wirtschaft zu setzen, werden Krankheiten wie Burnouts gefördert. Damit zerstört der Bundesrat die Vorteile, die sich durch die beabsichtigte Behebung des Fachkräftemangels allenfalls ergeben könnten, auf eine andere Weise.

Aus oben genannten Gründen lehnt die EDU Schweiz eine Erhöhung der Kinderdrittbetreuungs-abzüge ab. Dafür plädiert die EDU für eine Erhöhung des Kindergeldes, welche den Eltern eine freiere Entscheidung über familieninterne oder externe Kinderbetreuung ermöglicht.