Gemäss einer Meldung von Radio Stimme Russlands darf der Muezzin in der Stockholmer Vorstadt Botkyrka nun vom Minarett aus zum Gebet aufrufen. Damit wurde ein bisheriges Verbot aufgehoben. Für den russischen Religionsexperten Roman Silantjew macht die Muezzin-Genehmigung keinen Sinn. „Seit es Mobiltelefone gibt, kann man auch ohne Aufrufe vom Minarett auskommen, weil die Muslime dank moderner Kommunikationsgeräte ohnehin wissen, wann sie zum Gebet müssen“, so Silantjew. In Deutschland fordern derweil FDP-Politiker in Krefeld die rechtliche Gleichstellung des islamischen Gebetrufs mit dem christlichen Glockengeläut. Laut Joachim C. Heitmann, FDP-Kreisvorsitzender, dürfe die einseitige Bevorzugung von Kirchenglocken bei gleichzeitigem Verbot des traditionellen muslimischen Gebetsrufs nicht länger Bestand haben. „In Deutschland darf es aus unserer Sicht keine Religionsausübungsfreiheit zweiter Klasse geben“, so Heitmann.