In der CVP ist erneut ein Kulturkampf um die Ehe ausgebrochen. Während CVP-Präsident Gerhard Pfister kürzlich die parlamentarische Initiative „Ehe für alle“ treffsicher als „schlechte Politik“ und „Unterwerfung unter ein ideologisches Konzept“ entlarvte, bekennen sich die CVP-Frauen nun offen zur Demontage der Ehe von Mann und Frau.

Die CVP Frauen Schweiz haben in ihrer Vorstandsitzung einen Beschluss genehmigt, der während der Herbsttagung in Lutry erarbeitet wurde. Nach angeblich „offenen und lebhaften Diskussionen“ formulierten dort die CVP-Frauen „einige gangbare Wege für die Zukunft“ des Familienrechts. Was die CVP-Frauen überhaupt für gangbar halten, scheint aber ideologisch stark eingeschränkt zu sein. Zusammenfassend seien die CVP-Frauen zum Schluss gelangt, dass die herkömmliche Heirat (Ehe) von Mann und Frau „die Angelegenheit der religiös-kulturellen Sphäre eines jeden einzelnen Paares ist“. Sie soll also in der Privatsphäre verschwinden, gesetzlich dem Konkubinat gleichgestellt werden: „Was das Konkubinat betrifft, ist diese Wahl ebenfalls Privatsache und hängt nicht von staatlichem Eingreifen ab.“

Stattdessen wollen die CVP-Frauen einen neuen rechtlichen Status schaffen, der zum Beispiel „zivile Lebensgemeinschaft“ heissen könnte. „Er würde die heutige Ziviltrauung, die eingetragene Partnerschaft und auch den etwaigen ‘Pacs’ ersetzen und ein Vertragsmodell, das für alle Paare gleichermassen Gültigkeit haben soll, vorschlagen.“ Denn unterschiedliche Unionsmodelle mit verschiedenen Regeln und Bedingungen würden, wie die CVP-Frauen argumentieren, konfliktreiche und ungerechte Situationen schaffen.

Unvoreingenommen betrachtet ist es aber vorallem ungerecht, wenn Beziehungen, die ihrer Natur nach nicht gleich sind (nämlich die Ehe von Mann und Frau, die gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft, oder künftig auch die polyamore oder polygame Beziehung), über den gleichen Kamm geschert werden sollen. Wer sich wirklich für Vielfalt stark machen will, setzt sich auch dafür ein, dass diese Vielfalt im Gesetz ihre Berücksichtigung findet. Das Argument, dass durch die Gleichbehandlung von Ungleichem den Ehepaaren doch nichts weggenommen würde, zieht nicht. Zwar erleidet das einzelne Ehepaar möglicherweise keinen direkten Schaden. Die Verwässerung des Ehebegriffs und die damit einhergehende zunehmende Verdunkelung der Besonderheit der Ehe von Mann und Frau schädigt aber die Gesellschaft nachhaltig. So hielt das Bundesgericht (BGE 126 II 425, 430) noch im Jahr 2000 (BGE 126 II 425, 430) ausdrücklich fest, dass Ehe und Familie „aus biologischen Gründen immer noch und natürlicherweise in anderer Form zum Fortbestand der Gesellschaft beitragen als die gleichgeschlechtliche Partnerschaft“.

Dass es den CVP-Frauen immerhin schwerfiel, eine Einigung bei der Frage der künstlichen Befruchtung für homosexuelle Paare oder einem Adoptionsrecht, das hetero- und homosexuellen Paaren gleichermassen offensteht, zu erzielen, lässt hoffen. Doch die Sicht der der CVP-Frauen scheint schon so von politischer Korrektheit vernebelt, dass Zweifel berechtigt sind, ob die angekündigten weiteren Überlegungen auf diesem Gebiet den gesunden Menschenverstand angemessen Rechnung tragen werden. Und abgesehen davon ist äusserst fraglich, ob solche Debatten überhaupt noch ins Gewicht fallen würden. Wenn nämlich die Schweiz gleichgeschlechtliche Paare und Ehepaare in ein einziges rechtliches Insitut presst, dann liegen die anschliessenden Fragen der Volladoption und möglicherweise auch die des gleichberechtigen Zugangs zur Fortpflanzungsmedizin gar nicht mehr beim Souverän. Einiges deutet darauf hin, dass dann beides vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte erzwungen werden könnte.