Der Bundesrat möchte, dass neu auch totgeborene Kinder, die vor der 22. Schwangerschaftswoche zur Welt kommen, beigesetzt und im Personenstandsregister eingetragen werden können. Damit will der Bundesrat die Trauerarbeit der Eltern erleichtern, wie es in einem im März 2017 veröffentlichten Bericht heisst. Wie sehr Eltern unter dem Verlust eines fehlgeborenen Kindes und auch unter der mangelnden Anerkennung ihrer Trauer leiden können, zeigt ein Gespräch, das Zukunft CH im April 2017 mit einer betroffenen Mutter führte: Es ist bald ein Jahr her, doch Julia Treier (Name geändert) denkt immer noch täglich mehrfach an ihr Kind, das im vierten Schwangerschaftsmonat tot zur Welt kam: „Es war schon 7 cm gross. Ich und mein Mann waren froh, dass es nicht im Spital geboren wurde. Dort hätte man uns den Leichnam kaum ausgehändigt, sondern ihn als medizinischen Sonderabfall entsorgt.“ So aber konnte Familie Treier ihr jüngstes Kind, dem sie auch einen Namen gegeben haben, bei sich zuhause beisetzen. Treiers begrüssen die Pläne, die der Bundesrat auf dem Verordnungsweg demnächst umsetzen will.